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   BGH, 08.11.2023 - 5 StR 259/23   

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https://dejure.org/2023,33595
BGH, 08.11.2023 - 5 StR 259/23 (https://dejure.org/2023,33595)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2023 - 5 StR 259/23 (https://dejure.org/2023,33595)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2023 - 5 StR 259/23 (https://dejure.org/2023,33595)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2024, 157
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16

    Urteil im 2. Kölner "Raser-Fall" im Ausspruch über die Bewährung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 08.11.2023 - 5 StR 259/23
    Auf die weiteren Beanstandungen der Revision zur positiven Legalprognose im Sinne des § 56 Abs. 1 StGB sowie zur Bejahung besonderer Umstände gemäß § 56 Abs. 2 StGB (zu den hier geltenden, nicht allein durch prognostische Gesichtspunkte begründbaren Anforderungen vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 415/16, NJW 2017, 3011) kommt es daher nicht mehr an.

    Ob die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung gebietet, ist deshalb unter allseitiger Würdigung von Tat und Täter zu entscheiden, wobei generalpräventiven Erwägungen Bedeutung zukommt (BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 415/16, NJW 2017, 3011).

  • BGH, 14.11.1984 - 3 StR 449/84

    Umfassende Begründung eines Gerichts bei Annahme einer günstigen Sozialprognose

    Auszug aus BGH, 08.11.2023 - 5 StR 259/23
    Sie hat damit erkannt, dass die demonstrative Begehung einer Straftat um ihrer allgemeinen Wahrnehmung willen einen direkten Angriff auf den öffentlichen Frieden beinhaltet und die Geltung der Rechtsordnung gezielt infrage stellt (vgl. zur Bedeutung der Verteidigung der Rechtsordnung bei der politischen Agitation dienenden Straftaten BGH, Urteil vom 14. November 1984 - 3 StR 449/84, NStZ 1985, 165).

    Der "Nachahmungseffekt" für potentielle Täter darf bei der gebotenen Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände deshalb nicht außer Betracht bleiben (BGH, Urteil vom 14. November 1984 - 3 StR 449/84, NStZ 1985, 165).

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 08.11.2023 - 5 StR 259/23
    Bei der Entscheidung nach § 56 Abs. 3 StGB sind jedoch auch diese Gesichtspunkte zu berücksichtigen, denn zu den durch diese Norm abgesicherten Aufgaben der Strafe gehört es auch, künftigen ähnlichen Rechtsverletzungen potentieller Täter vorzubeugen (spezielle Generalprävention; vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1970 - 1 StR 353/70, BGHSt 24, 40, 44).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als

    Auszug aus BGH, 08.11.2023 - 5 StR 259/23
    Die Aussetzungsentscheidung des Landgerichts weist - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16, NStZ 2016, 670) - Rechtsfehler auf, da bei der Beurteilung der Frage, ob die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung der Strafe gebietet, wesentliche Gesichtspunkte außer Betracht gelassen worden sind.
  • BGH, 11.05.2022 - 5 StR 306/21

    Verurteilungen wegen verabredeter Brandstiftung zum zweiten Jahrestag der

    Auszug aus BGH, 08.11.2023 - 5 StR 259/23
    Auf die Revision der Angeklagten hat der Senat mit Beschluss vom 11. Mai 2022 (5 StR 306/21) das Urteil auf eine Verfahrensrüge hin mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit eine Strafaussetzung zur Bewährung versagt worden ist.
  • BGH, 21.04.2022 - 3 StR 360/21

    Gerichtliche Kognitionspflicht und prozessualer Tatbegriff (Tatidentität;

    Auszug aus BGH, 08.11.2023 - 5 StR 259/23
    Die zugehörigen Feststellungen sind schon deswegen aufzuheben, weil sie die Angeklagte teilweise belasten und für sie mangels Beschwer nicht mit einem Rechtsmittel angreifbar waren (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 2022 - 3 StR 360/21, NJW 2022, 2349; vom 30. November 2022 - 6 StR 243/22).
  • BGH, 30.11.2022 - 6 StR 243/22

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (überspannte Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 08.11.2023 - 5 StR 259/23
    Die zugehörigen Feststellungen sind schon deswegen aufzuheben, weil sie die Angeklagte teilweise belasten und für sie mangels Beschwer nicht mit einem Rechtsmittel angreifbar waren (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 2022 - 3 StR 360/21, NJW 2022, 2349; vom 30. November 2022 - 6 StR 243/22).
  • OLG Celle, 09.04.2024 - 2 ORs 29/24

    Impfunfähigkeitsbescheinigung; Gesundheitszeugnis; ärztliches Attest;

    Die zugehörigen Feststellungen sind schon deswegen aufzuheben, weil sie die Angeklagte potentiell belasten und für sie mangels Beschwer nicht mit einem Rechtsmittel angreifbar waren (vgl. BGH, Urteile vom 21.04.2022; Az. 3 StR 360/21, NJW 2022, 2349 [BGH 21.04.2022 - 3 StR 360/21] ; vom 08.11.2023, Az. 5 StR 259/23 ; vom 03.01.2024, Az. 5 StR 406/23 ).
  • BGH, 28.02.2024 - 5 StR 427/23

    Verletzung des Gebots zügiger Verfahrenserledigung; Handeltreiben mit

    Die zugehörigen Feststellungen sind schon deswegen aufzuheben, weil sie den Angeklagten potentiell belasten und für ihn mangels Beschwer nicht mit einem Rechtsmittel angreifbar waren (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 2022 - 3 StR 360/21, NJW 2022, 2349; vom 8. November 2023 - 5 StR 259/23; vom 3. Januar 2024 - 5 StR 406/23).
  • BGH, 03.01.2024 - 5 StR 406/23

    Schuldspruch wegen versuchten banden- und gewerbsmäßigen Betruges in Tateinheit

    Die zugehörigen Feststellungen sind schon deswegen aufzuheben, weil sie den Angeklagten potentiell belasten und für ihn mangels Beschwer nicht mit einem Rechtsmittel angreifbar waren (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 2022 - 3 StR 360/21, NJW 2022, 2349; vom 8. November 2023 - 5 StR 259/23).
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